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Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Alternativ zu den Förderprogrammen der Bundesregierung gibt es auch die Möglichkeit, energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Achtung: Die Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist nicht mit den BAFA oder IBB Maßnahmen kombinierbar.

Gut zu wissen: So funktioniert die steuerliche Förderung

Wenn Sie sich für eine steuerliche Förderung entscheiden, können Sie die Kosten einer energetischen Maßnahme über drei Jahre verteilt steuerlich absetzen. Dabei sind es im ersten und zweiten Jahr jeweils 7 % und im dritten Jahr 6 % der Kosten, die Ihre Steuerlast mindern. Insgesamt können Sie pro Wohnprojekt innerhalb von 10 Jahren Ihre Steuerlast um maximal 40.000 Euro senken. Bei einer energetischen Baubegleitung mit Fachplanung können Sie sogar 50 % der Kosten absetzen.

Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an, wenn wir Sie individuell beraten dürfen oder vereinbaren Sie einen Termin, wenn unser Kundendienst Sie unterstützen darf. Wir stehen Ihnen für alle Servicefragen und einen umfassenden Servicecheck gerne zur Verfügung.

Wir sind Ihr Spezialist aus der Region Berlin und Ihr Ansprechpartner vor Ort.